Mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) wurden die Zuständigkeiten im Zürcher Gesundheitswesen entflochten: Seit 2012 ist der Kanton alleine zuständig für die stationäre Spitalversorgung (Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation). Dieses Kapitel bietet eine Übersicht über die Gesundheitsversorgung im Kanton aus der Perspektive der Zürcher Gemeinden. Dabei werden auch die Aufgaben der Gemeinden im Bereich Gesundheit und Gesundheitsversorgung aufgezeigt. Ihre Hauptaufgabe ist allerdings die Pflegeversorgung (Kapitel 3).