Auf Bundesebene sind der Schutz vor Altersdiskriminierung (Rechtsgleichheit) sowie die Altersvorsorge, die Ergänzungsleistungen und die berufliche Vorsorge verankert. Für das Alter sind auch die Gesundheits- und Pflegeversorgung wichtig (Kapitel 3 und Kapitel 4). Zudem kann der Bund Leistungen der Altershilfe subventionieren, und das tut er mit jährlichen Subventionen von rund 70 Millionen Franken hauptsächlich an die Pro Senectute und das Rote Kreuz.
Dazu gehören neben Koordinations- und Entwicklungsaufgaben auf nationaler Ebene insbesondere Leistungen vor Ort wie z. B. Sozialberatung, Alltagsassistenz, Besuchs- und Begleitdienste, Gemeinwesenarbeit oder Treuhanddienste mit Fokus auf vulnerable Gruppen.
Die Zürcher Kantonsverfassung hält in Art. 19 fest, dass Kanton und Gemeinden die Verwirklichung der Sozialziele der Bundesverfassung im Rahmen ihrer Zuständigkeit und der verfügbaren Mittel anstreben. Ein solches Sozialziel ist, dass ältere Menschen ihr Leben nach ihren Kräften selbstbestimmt gestalten und an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben können. Zudem wird in Art. 112 der Kantonsverfassung festgehalten, dass Kanton und Gemeinden in Zusammenarbeit mit Privaten die Lebensqualität der Menschen im Alter fördern.
Während der Kanton hauptsächlich für die Gesundheitsversorgung zuständig ist (Kapitel 2), sind die Zürcher Gemeinden hauptverantwortlich für die Pflegeversorgung (Kapitel 2). Zudem betreiben oder beauftragen sie eine kommunale Informationsstelle, die Auskunft über das generelle und aktuell verfügbare Pflegeversorgungsangebot erteilt (Kapitel 3.3.). Gemeinden können auch Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen, darunter auch speziell für alte Menschen (Kapitel 2.3.). Personen mit einer AHV-Rente können bei Erfüllen der Voraussetzungen Ergänzungsleistungen beanspruchen.
Alterspolitik als zentrale Querschnittaufgabe
Alterspolitik ist relevant für alle Altersgruppen und beinhaltet Massnahmen des Staats (Bund, Kantone, Gemeinden), die Einfluss auf die Lebenssituation der älteren Bevölkerung haben. Besonders wichtig sind die Solidarität zwischen Generationen sowie die materielle Sicherheit, die Gesundheits- und Pflegeversorgung und die soziale Teilhabe von alten Menschen.
Der Bundesrat hat 2007 eine Strategie für eine schweizerische Alterspolitik verabschiedet und seine Rolle wie auch Handlungsfelder beschrieben. Für viele Bereiche der Alterspolitik sind die Kantone und Gemeinden zuständig und sie haben einen grossen Gestaltungsspielraum. Entsprechend gross sind die kantonalen und kommunalen Unterschiede.
⇒ Ausgestaltung der Altershilfe in den Kantonen, Schlussbericht 2020 für das Bundesamt für Sozialversicherungen
Im Kanton Zürich wurden die ⇒ Leitlinien der Alterspolitik seit 2009 nicht mehr aktualisiert und die Sicherheitsdirektion übernimmt eine koordinierende, aber keine aktive Rolle auf Ebene Kanton.
Bezüglich Alter haben die Zürcher Gemeinden nur wenige spezielle gesetzliche Aufgaben, jedoch greift es meist zu kurz, nur die Pflegeversorgung zu planen und mitzufinanzieren. Viele Zürcher Gemeinden gehen deutlich weiter und haben ganzheitliche Alterskonzepte, Altersleitbilder oder Altersstrategien erarbeitet, die als langfristige Planungsgrundlagen oder Steuerungsinstrumente dienen und die Aufgaben der Gemeinden beschreiben.
Beispiele aus Zürcher Gemeinden ⇒ Mein Zürich im Alter, Altersstrategie 2035 Stadt Zürich: Die umfassende Strategie wurde in einem sehr breiten Partizipationsprozess erarbeitet und umfasst neben den üblichen Handlungsfeldern auch Diversität, Digitalisierung und das Finanzierungssystem. Alters- und Gesundheitsstrategie für den Bezirk Affoltern: Die bezirksweite Strategie wird von allen Gemeinden und Leistungserbringern getragen. Sie vereint Alters- und Gesundheitsthemen und orientiert sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung. ⇒ Ein gemeinsames Altersleitbild entwickelt von Bülach, Bachenbülach und Hochfelden aus dem Jahr 2020. |