Das Gesundheitswesen ist die Gesamtheit der Einrichtungen und Massnahmen, um die Gesundheit einzelner Menschen und der gesamten Bevölkerung zu erhalten, zu fördern und wiederherzustellen sowie Krankheiten vorzubeugen. Das Schweizer Gesundheitswesen ist sehr komplex mit 26 Kantonen, 50 Versicherungen, verschiedenen Systemen, mehreren Tarifen und zahlreichen Leistungserbringern sowie unterschiedlichen Interessen.

Wichtigster Grundsatz ist, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen sich gegen Krankheit und Unfall versichern müssen, d.h., sie müssen eine Krankenpflegeversicherung (inkl./exkl. Unfallversicherung) abschliessen. Für die Krankenversicherer gilt für die Grundversicherung der Aufnahmezwang.

Der Gesundheitswegweiser Schweiz bietet einen raschen Einblick. Publiziert vom BAG und SRK, in mehreren Sprachen hier erhältlich.

Die obligatorische Grundversicherung gegen Krankheit und Unfall

Es gibt über 50 Krankenkassen und sie alle bieten die obligatorische Krankenpflegeversicherung an (d. h. OKP oder Grundversicherung), die identische Leistungen beinhaltet und eine gute Versorgung bietet. Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind die OKP-Leistungen festgelegt, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden:

  • Bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft: ambulante medizinische Behandlung durch niedergelassene ÄrztInnen und stationäre Versorgung in einem Spital aus der kantonalen Spitalliste.
  • Bei Pflegebedürftigkeit: ambulante Pflege zu Hause durch Spitex oder Pflegefachpersonen und stationäre Pflege in einem Altersheim oder Pflegeheim aus der kantonalen Heimliste.

Weitere über OKP vergütete Leistungen sind z. B. ärztlich verordnete Medikamente, Notfallbehandlungen, Beiträge an Rettungs-/Transportkosten, Rehabilitation und paramedizinische Therapien, Vorsorgeuntersuchungen. Es gibt auch Leistungen, die von der OKP ausgeschlossen sind (Kapitel 2).

WZW-Kriterien – wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich

Damit eine Therapie von der OKP finanziert wird (sogenannte Pflichtleistung), muss sie die WZW-Kriterien erfüllen (KVG Art 32 Abs 1). Neue und auch etablierte medizinische Methoden und Technologien werden vom BAG systematisch bezüglich der WZW-Kriterien bewertet (HTA). Die Ärzteschaft hat mit «smarter medicine» eine Kampagne lanciert, die Über- und Fehlbehandlungen in der Medizin reduzieren soll.

Somit ist das Schweizer Gesundheitssystem solidarisch finanziert:

  • durch die OKP, d. h. Gesunde beteiligen sich an Krankheitskosten;
  • durch die Steuern, d. h. Einkommensstarke bezahlen mehr.

Kosten und Finanzierung der Gesundheits- und Pflegeversorgung

Jedes Jahr steigen die Kosten für das Gesundheitswesen: Im 2000 waren es 43 Milliarden Franken, 2010 waren es 62 Milliarden Franken und 2020 waren es 83 Milliarden Franken. Im Spitalsektor fallen die höchsten Kosten an (ca. 16 Milliarden Franken), Medikamente/therapeutische Apparaturen (ca. 13 Milliarden Franken), Alters-/Pflegeheime (ca. 10 Milliarden Franken).

Die rund 83 Milliarden Franken stammen aus diversen Quellen: 50 Milliarden Franken von Privathaushalten (davon 26 Milliarden Franken über Krankenkassenprämien und 18 Milliarden Franken als direkte Patientenbeteiligung) und rund 20 Milliarden Franken aus den Kantonen.

Eine interaktive Zusammenstellung zeigt die komplexen Finanzierungsströme im Schweizer Gesundheitssystem auf.

Gesundheitsausgaben pro Person und Monat

2020 wurden im Durchschnitt monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben. Diese Kosten wurden folgendermassen gedeckt:

  • 305 Franken direkt durch die OKP;
  • 175 Franken von der öffentlichen Hand;
  • 174 Franken von Person selbst («out of pocket»), zusätzlich zu Versicherungsprämie und Steuern.
  • weitere: 52 Franken durch Zusatzversicherungen, 51 Franken durch Sozialversicherungen (AHV, IV, Unfallversicherung), 47 Franken Diverse. 

Für den Kanton Zürich können die Gesundheitsausgaben auf 15 Milliarden Franken geschätzt werden.

Krankenkassenprämien und individuelle Prämienverbilligungen

In der Schweiz wohnhafte Personen müssen eine Krankenversicherung abschliessen, die monatlich pro Person rund 300 Franken kostet (einkommensunabhängig). Damit finanzieren die Versicherten rund ein Drittel der Gesundheitskosten direkt über die Prämien. Wenn die Gesundheitskosten steigen, werden die Prämien erhöht. Um die Prämienlast abzufedern, erhalten im Kanton Zürich über 430 000 Personen einen finanziellen Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Das sind 28 % der Versicherten, sie erhalten IPV im Wert von 875 Millionen Franken und durchschnittlich rund 2000 Franken pro Person. Prämienverbilligungen (PV)

Trotzdem gibt es Haushalte, die ihre Prämien nicht bezahlen und in einzelnen Kantonen erhalten säumige PrämienzahlerInnen nur medizinische Notfallhilfe. Im Kanton Zürich gibt es keine schwarze Liste.

Patientenbeteiligungen

Im Falle einer Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird zusätzlich eine Patientenbeteiligung fällig (z. B. Selbstbehalt Franchise, Anteil Behandlungskosten). Diese Zusatzkosten sind im europäischen Vergleich hoch und für PatientInnen mit tiefen Einkommen können sie eine Hürde bedeuten. Chancengerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung

Menschen ohne Krankenversicherung

Basierend auf der Bundesverfassung haben alle Menschen, auch jene ohne Krankenversicherung, das Recht auf eine grundlegende medizinische Versorgung, wenn sie diese benötigen. Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers

Das Gesundheitswesen als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber

Die Gesundheitsausgaben belaufen sich jährlich auf rund 83 Milliarden Franken – ein enorm grosser Umsatz. Das Gesundheitswesen mit Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, ÄrztInnen, TherapeutInnen etc. beschäftigt als Branche mit fast 0,5 Millionen Vollzeit-Arbeitsplätzen am meisten Personen in der Schweiz.

Beispielsweise sind Spitäler ein regionaler Wirtschaftsfaktor, weil das regionale Gewerbe profitiert und Arbeitsplätze gesichert sind. Die Zürcher Spitäler beschäftigen rund 33 000 Personen und bieten zahlreiche Ausbildungsplätze für Gesundheitsberufe. Zudem sind sie auch wichtige Akteurinnen des regionalen Life-Sciences Forschungsplatzes.

Studie im Auftrag des VZK zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Spitäler im Kanton Zürich

Das Gesundheitswesen im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich ist der Kanton allgemein verantwortlich für das Gesundheitswesen und insbesondere für die Spitalversorgung (Kapitel 2). Die Gemeinden sind hauptverantwortlich für die Pflegeversorgung (Kapitel 3). Die Versorgungsysteme bestehen aus vielen Leistungserbringern, die unterschiedlich organisiert sind und mit verschiedenen Tarifen funktionieren. Gute Schnittstellen zwischen den Systemen und Leistungserbringern sind für eine optimale Behandlung und Pflege der PatientInnen unerlässlich. Zudem gibt es intermediäre Angebote, wie z. B. Tages- oder Nachtangebote.

Tabelle: Gesundheitswesen im Kanton Zürich

 

Gesundheitsversorgung

Pflegeversorgung

ambulant

Apotheken; Haus- und FachärztInnen; Paramedizinische Leistungserbringer;

Spitalambulatorien

Spitex-Organisationen

Selbstständige Pflegefachpersonen

stationär

Spitäler (Akutspital, Psychiatrieklinik, Rehabilitationsklinik, Geburtshaus)

Alters- und Pflegeheime