Glossar

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Lexikon

Begriff Definition
Aerztefon

Die Gesundheitsdirektion beauftragt für den ganzen Kanton eine Triagestelle zur Vermittlung von nicht lebensbedrohten Notfallanrufenden (§ 17). Diese Aufgabe hat sie dem Aerztefon (Betrieb der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich) übertragen und die Betriebskosten tragen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte und gemäss Einwohnerzahlen (pro Kopf 4 Franken, d. h. je 2 Franken). Die Vergabe des Leistungsauftrags und die Kosten für die Dienstleistung wurden von einigen Zürcher Gemeinden kritisiert und haben im Kantonsrat einige Vorstösse ausgelöst. Es gibt einzelne Gemeinden, die sich nicht dem Aerztefon angeschlossen haben.

Akut- und Übergangspflege (AÜP)

Die AÜP wurde 2011 auf Bundesebene (Art. 25a Abs. 2 KVG) mit der neuen Pflegefinanzierung eingeführt, um Spitalaufenthalte zu verkürzen. Sie erfolgt durch eine spitalärztliche Anordnung und im Anschluss an einen Spitalaufenthalt und dauert maximal 14 Tage. Die AÜP kann stationär im Pflegeheim oder ambulant durch eine Spitex-Organisation stattfinden. Die Kosten für solche Leistungen tragen die Gemeinden und die Krankenpflegeversicherung ohne Patientenbeteiligung. Falls die PatientInnen stationär versorgt werden, bezahlen sie die Hotellerie- und Betreuungstaxen. Nach über zehn Jahren fordern viele Leistungserbringer eine Neuregelung der AÜP.

Altersheim

Häufig kombiniert als Alters- und Pflegeheim (APH), manchmal unterschiedliche Wohnformen: Im Altersheim steht eher die soziale Integration im Vordergrund («betreutes Wohnen» oder «Altersresidenz»), im Pflegeheim steht die Pflege im Vordergrund. In allen APH wird sowohl Pflege als auch Betreuung angeboten.

Ambulant vor stationär Gesundheitsversorgung

In der Spitalversorgung bedeutet ambulant vor stationär, dass eine zunehmende Anzahl von Eingriffen und Behandlungen dank medizinischem Fortschritt (z. B. minimalinvasive Operation, neue Anästhesieverfahren) bei gleichwertiger Qualität ohne Übernachtung im Spital durchgeführt werden kann. Das Einsparpotenzial ist bei gleichbleibender Qualität sehr gross. Die Gesundheitsdirektion hat deshalb eine Liste von Behandlungen und Eingriffen eingeführt, die ambulant im Spital und ohne Spitalübernachtung angeboten werden sollen (z. B. Mandelentfernungen, Herzschrittmacher, Leistenbruch, Krampfadern, Hand-/Knie-/Fusschirurgie). Die meisten PatientInnen schätzen die ambulante Behandlung im Spital, für alte Menschen kommen sie aber wegen der Ausnahmeindikation häufig nicht in Frage. Mögliche Ausnahmen für ambulante Eingriffe sind Mehrfacherkrankungen, hoch eingeschätzte Eingriffsintensität oder erschwerende soziale Umstände.

Ambulant vor stationär Pflegeversorgung

Gemäss Verordnung über die Pflegeversorgung (§ 1) müssen die Gemeinden das minimale Pflegeversorgungsangebot für ihre Bevölkerung sicherstellen und dabei die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der LeistungsbezügerInnen bewahren oder stärken und stationäre Aufenthalte möglichst vermeiden, verzögern oder verkürzen. Die Gemeinden bauen deshalb den ambulanten Bereich aus, damit Pflegeplätze möglichst von mittel bis schwer pflegebedürftigen Menschen belegt werden. Die Gesundheitsdirektion hat Grundlagen erarbeitet (Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Kap. 2, Bericht Bedarfsentwicklung und Steuerung stationäre Pflegeplätze).
Meist erfolgt ein vorübergehender Heimeintritt nach einem Spitalaufenthalt. Der definitive Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim muss wohl überlegt werden und ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren, inkl. Präferenzen und Bedürfnissen der Betroffenen. Bezüglich Pflegeleistungen sind relevante Faktoren unter anderem ständige Präsenz oder notfallmässige Einsätze von Fachpersonal, Einsatz komplexer oder teurer medizinisch-technischer Hilfsmittel, sehr hoher Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf.

Betreuungsleistungen

Nichtpflegerische Leistungen erhalten die Selbstständigkeit und Lebensqualität von alten und/oder chronisch kranken Menschen. Man kann unterscheiden zwischen Hilfe im Alltag (z. B. Haushalt, Administration) und Betreuung.

Diese Unterstützungsleistungen müssen im ambulanten Bereich von den Betroffenen selbst organisiert und grundsätzlich selbst finanziert werden (soweit nicht die Gemeinden nach § 13 des Pflegegesetzes dafür aufkommen), bzw. durch ihre Bezugspersonen oder Freiwillige geleistet werden. Spitex-Organisationen bieten subsidiär nichtpflegerische Leistungen an. In Alters- und Pflegeheimen werden Hilfe- und Betreuungsleistungen immer erbracht (z. B. Haushalt, Begleitung, Aktivierung) und den Bewohnenden separat verrechnet. Eine Querfinanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen ist nicht zulässig.

Chancengerechtigkeit

In der Schweiz ist der Zugang zum Gesundheitssystem dank der obligatorischen Krankenpflegeversicherung grundsätzlich gesichert. Dennoch beanspruchen z. B. Armutsbetroffene die notwendigen Versorgungsleistungen oft nicht genügend oder rechtzeitig. Das kann höhere Kosten und schlechtere Gesundheitsoutcomes zur Folge haben.

Epidemiologie

Eine wissenschaftliche Disziplin der Medizin, die sich mit Häufigkeit und Verteilung von Krankheiten in der Bevölkerung beschäftigt und damit zusammenhängende Risiko- und Schutzfaktoren und mögliche Folgen untersucht. Hingegen geht es in der klinischen Medizin darum, einem einzelnen Menschen in einem konkreten Krankheitsfall zu helfen.

Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen (auch Zusatzleistungen genannt) garantieren, dass die minimalen Lebenskosten von RentnerInnen gedeckt sind. Sie bilden zusammen mit der AHV die 1. Säule der Altersvorsorge und sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Etwa 17 % der RentnerInnen beanspruchen EL, meist erst nach einem Heimeintritt. Etwa die Hälfte aller HeimbewohnerInnen ist auf EL angewiesen, um die Kosten für Hotellerie und Betreuung sowie Patientenbeteiligung zu decken. Die Zürcher Gemeinden tragen etwa ein Drittel der EL, der Rest wird vom Bund und vom Kanton getragen, häufig für Heimtaxen (Hotellerie und Betreuung).

Geriatrie

Eine medizinische Spezialdisziplin (Altersmedizin) für ältere Menschen. Die PatientInnen sind häufig sehr gebrechlich und haben mehrere Krankheiten.
Die Geriatrie hat deshalb den Gesamtzustand der PatientInnen im Blick und soll Lebensqualität und Autonomie möglichst lange bewahren.

Gerontologie

Die Wissenschaft vom Prozess des Alterns und der Lebensphase des Alters. Der Fachbereich beschäftigt sich mit biologischen, medizinischen, psychologischen und sozialen Aspekten des Alters und mit den damit verbundenen Phänomenen, Problemen und Ressourcen. Zu unterscheiden von Geriatrie.

Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers

Insbesondere Personen ohne Aufenthaltsbewilligung haben häufig keine Krankenversicherung, obwohl sie das Recht haben, eine abzuschliessen und Prämienverbilligungen zu beanspruchen. Sowohl für Krankenversicherer und Gesundheitspersonal gilt die Geheimhaltungspflicht. Das BAG hat dazu die wichtigsten Fragen beantwortet.

Hilflosenentschädigung

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen andauernd die Hilfe anderer Menschen benötigt, kann eine Hilflosenentschädigung bei der IV/AHV beantragen. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und hängt von Schweregrad und Setting ab.

Hochspezialisierte Medizin

Medizinische Bereiche und Leistungen kennzeichnen sich durch einen grossen personellen oder technischen Aufwand oder komplexe Behandlungsverfahren. Sie sind eher selten und haben ein hohes Innovationspotenzial. Die Kantone müssen diese Leistungen gemeinsam und gesamtschweizerisch planen (GDK, hochspezialisierte Medizin).

Indirekte Gesundheitskosten

Direkte Gesundheitskosten entstehen in der Gesundheitsversorgung (z. B. Behandlung, Medikamente, Spitalaufenthalte) und werden über die Krankenkassenprämien, die öffentliche Hand und Patientenbeteiligungen getragen. Bei den indirekten Gesundheitskosten handelt es sich hauptsächlich um Produktivitätsverluste (z. B. Abwesenheit vom Arbeitsplatz) und Kosten in anderen Sektoren (z. B. IV-Rente, vorzeitige Pensionierung).