Mit Pflegeversorgung ist im Kanton Zürich die ambulante oder stationäre Langzeitpflege (LZP) gemeint. Die Langzeitpflege umfasst meist eine länger anhaltende oder dauerhafte Pflege von pflegebedürftigen Personen und kann zu Hause (ambulant), in einem Alters- oder Pflegeheim (stationär) oder in Tages- bzw. Nachtstrukturen (intermediär) erfolgen. Ambulant vor stationär Pflegeversorgung

Die Langzeitpflege grenzt sich ab von der Pflege in einem Spital oder in der Rehabilitation. Ziel der Langzeitpflege ist, den PatientInnen eine möglichst gute Lebensqualität und ein grösstmögliches Mass an Selbstständigkeit zu ermöglichen, und zwar in der Regel über mehrere Monate oder Jahre. LeistungsbezügerInnen (d. h. PatientInnen, KlientInnen, Bewohnende) sind Personen, die wegen Krankheit, Mutterschaft, Alter, Unfall oder Behinderung auf Pflege zu Hause oder in einer Institution angewiesen sind. Meist sind es hochaltrige Personen, die über längere Zeit gepflegt werden.

Pflege-Institutionen und Pflegefachpersonen

Üblicherweise erbringen folgende Fachpersonen Pflegeleistungen der LZP: Diplomierte Pflegefachperson (FH/HF), Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ), Fachfrau/Fachmann Betreuung, AssistentIn Gesundheit und Betreuung. In der Schweiz gibt es einen Fachkräftemangel in der Pflege (Kapitel 3.5.). Pflegefachpersonen sind üblicherweise bei einer stationären Einrichtung wie einem Alters- oder Pflegeheim oder bei einer ambulanten Institution (Spitex-Organisation) angestellt. Pflegefachpersonen können ambulante Leistungen auch selbstständig tätig erbringen. Im Fall einer Pflege-Institution ist eine entsprechende Betriebsbewilligung (bzw. für selbstständig tätige Pflegefachpersonen eine Berufsausübungsbewilligung) von der kantonalen Gesundheitsdirektion (Abteilung Bewilligungen & Aufsicht des Amts für Gesundheit) notwendig.

Es gibt auch spezialisierte Langzeitpflege im stationären oder ambulanten Setting, z. B. für Psychiatrie, Palliative Care, Demenz, Kinder etc. Spezialisierte Pflegeleistungen

Grundsatz ambulant vor stationär im Pflegegesetz verankert

In der Pflegeversorgung bedeutet das, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange zu Hause wohnen und dort gepflegt und betreut werden. In § 9 Abs. 2 Pflegegesetz wird zur Förderung von ambulant vor stationär die Patientenbeteiligung für KVG-Leistungen (ohne UV/IV/MV) auf die Hälfte des zulässigen Betrags festgelegt.

Abgrenzung Pflege und Betreuung

Betreuungsleistungen sind von der Finanzierung durch die OKP ausgeschlossen. Diese Betreuungsleistungen müssen von den Betroffenen grundsätzlich selbst oder über Ergänzungsleistungen finanziert werden.

Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotellerie) tragen die Betroffenen selbst.

Kenndaten zur Pflegeversorgung im Kanton Zürich

Der Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen ist aufgrund der demografischen Entwicklung gestiegen und wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Die Gesundheitsdirektion veröffentlicht jedes Jahr die Kenndaten zur Langzeitpflegeversorgung, der aktuellste Bericht liegt für 2022 vor.

Ambulante Pflegeversorgung im Kanton Zürich im 2022

  • Rund 230 Spitex-Organisationen haben rund 60 000 Klientinnen und Klienten gepflegt. Sie wurden von über 10 400 Fachpersonen (4622 Vollzeitstellen) in rund 3,8 Millionen Pflegestunden versorgt.
  • Über die Hälfte (51 %) der Pflegeleistungen wurde für KlientInnen im Alter von 80 Jahren oder älter erbracht. Sie brauchten durchschnittlich 88 Stunden Pflegeleistungen pro Person. Rund ein Viertel (25 %) der Pflegeleistungen wurde für 65- bis
    79-Jährige aufgewendet, sie brauchten durchschnittlich 58 Stunden Pflegeleistungen pro Person. Nur wenige Pflegeleistungen (1 %) wurden für Kinder erbracht, die jünger als fünf Jahre waren. Sie beanspruchten jedoch am meisten Pflegeleistungen (235 Stunden Pflegeleistungen pro Kind). Die Gesamteinnahmen der Spitex-Leistungserbringer betrugen rund 559 Millionen Franken.

Stationäre Pflegeversorgung im Kanton Zürich im 2022

  • 259 Institutionen mit 17 866 Pflegeplätzen haben rund 16 115 Bewohnende versorgt. Die Leistungen wurden von rund 24 790 Fachpersonen (18 960 Vollzeitstellen) erbracht.
  • Die grosse Mehrheit der alten Menschen wohnt zu Hause und mit zunehmendem Alter steigt der Anteil an Personen, der in einem Alters- oder Pflegeheim wohnt. So wohnen 35 % der über 90-Jährigen in einer Langzeitpflegeeinrichtung.
  • Der Pflegebedarf variiert, rund ein Drittel der Bewohnenden (30 %) brauchen zwischen null und drei Stunden Pflege pro Tag. Die meisten Bewohnenden (59 %) sind in der Pflegestufe 4 bis 9 eingereiht. Nur wenige Bewohnende (11 %) brauchen viel Pflege (Pflegestufe 10 und höher).
  • Die gesamten Betriebskosten betrugen 2,3 Milliarden Franken, davon 44 % für Hotellerie, 40 % für Pflege und 14 % für Betreuungsleistungen.