Gemeinden können die Alterung ihrer EinwohnerInnen nicht beeinflussen, aber sie haben verschiedene Handlungsmöglichkeiten, um den Anstieg des Pflegebedarfs etwas zu bremsen:

  • Gesundheitsförderung und Prävention in der Gemeinde (Kapitel 2);
  • weitsichtige und vernetzte Alterspolitik, z. B. mit Altersleitbild, -strategie, -konzept (Kapitel 4);
  • Neuorientierung bzw. Weiterentwicklung von Angeboten in der Gemeinde und hauptsächlich eine Stärkung im vorstationären Bereich inkl. Betreuung.

Neue Pflegefinanzierung: Auswirkungen auf Gemeinden. Buchbeitrag von Michael Frei et al. (2017)

Jedoch ist aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mit einer Reduktion der Pflegekosten zu rechnen. Seit 2011 haben die Zürcher Gemeinden bezüglich Pflegeversorgung grosses Fach- und Praxiswissen aufgebaut, insbesondere:

  • zuverlässige Prozesse und Instrumente im Controlling der Pflegefinanzierung;
  • neue Ansätze und Methoden für die Versorgungsplanung der Gemeinde, eines Gemeindeverbunds oder Bezirks.

Die Gemeinden tun das, um ihre Aufgaben in der Pflegeversorgung effizient und zugunsten der Bevölkerung zu bewältigen, die Versorgung ihrer Bevölkerung sicherzustellen und die steigenden Pflegekosten abzufedern.

Handlungsspielraum der Gemeinden im ambulanten Bereich

Die Gemeinden können die ambulante Pflegeversorgung und die kommunale Altersarbeit bzw. Alterspolitik und insbesondere das Wohnen im Alter stärken (Kapitel 4). Es wird erwartet, dass Investitionen im vorstationären Bereich (d. h. Gesundheitsförderung, Prävention, Wohnen im Alter, ambulante Versorgung) mittel- und langfristig zu Einsparungen im stationären Bereich führen.

Beispiele: Die Gemeinden können ihre Informationsstelle stärken und Beratungen für verschiedene Lebensbereiche im Alter anbieten, wie z. B. hindernisfreies Wohnen, Finanzierungsfragen, Koordination Versorgung (z. B. mit Spitex), Nachbarschaftshilfe organisieren. Gleichzeitig können die Gemeinden soziale Orte der Gemeinschaft initiieren, in denen Veranstaltungen und Kurse für SeniorInnen durchgeführt werden. Das mit dem Ziel, dass älteren Menschen durch Begleitung, Beratung und soziale Teilhabe sowie aktive Mitgestaltung ein längerer Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird.


Durch eine (mit-)finanzierte Betreuung zu Hause könnten frühzeitige Heimeintritte reduziert werden, was meist den Bedürfnissen der Betroffenen entspricht. Eine Mitfinanzierung von Betreuungsleistungen zu Hause («betreutes Wohnen») über Ergänzungsleistungen wird deshalb politisch diskutiert und in einzelnen Gemeinden bereits erprobt.

Dossier Gute Betreuung im Alter

Handlungsspielraum der Gemeinden im stationären Bereich

Auch im stationären Bereich haben die Gemeinden einen gewissen Spielraum. Das beginnt bei der Frage, ob man als Gemeinde selber Alters- und Pflegeheime führt oder mit den privaten Heimen Leistungsvereinbarungen abschliesst oder ob nachweislich ein ausreichendes Angebot besteht.

Beispiele: Die Gemeinden sind verantwortlich für eine bedarfs- und fachgerechte Pflegeversorgung und können für sich klären, was sie als bedarfsgerecht erachten. Gemäss dem Grundsatz ambulant vor stationär kann eine Gemeinde anhand von Leistungsvereinbarungen mit Pflegeheimen die Modalitäten der Zusammenarbeit regeln. Dazu gehören auch Eintrittsprozess, Informationsaustausch zur Auslastung und Zahlungsmodalitäten. Für spezialisierte Pflege können sich mehrere Gemeinden koordinieren, ein passendes Angebot gemeinsam planen und entsprechende Leistungsvereinbarungen abschliessen.


Die GeKoZH hat Empfehlungen für eine bessere Versorgungsplanung und bedarfsorientierte Bewilligungspraxis formuliert. Eine bessere Koordination unter Gemeinden und mit dem Kanton könnte einen wichtigen Fortschritt bei der Versorgungsplanung von stationären Pflegeplätzen bedeuten. Die Gesundheitsdirektion hat den Handlungsbedarf erkannt und plant ein Projekt mit Einbezug der Gemeinden.