Kommunale Alterspolitik ist ressortübergreifend und bezieht weitere Akteure sowie die Bevölkerung mit ein. Sie beinhaltet typischerweise die gesetzlichen Pflichten (Kapitel 4.2.) und befasst sich mit Themen wie:
- öffentlicher Raum und Mobilität,
- Wohnen und Unterstützung,
- Gesundheitsförderung und soziale Teilhabe,
- Angehörige und Freiwillige,
- Information und Kommunikation.
Die Rolle der Gemeinde in der Alterspolitik umfasst:
- Planung: Die Gemeinde hat eine zentrale Rolle bei der strategischen Planung und sie kann damit eine nachhaltige Wirkung erzielen.
- Vernetzung: Die Gemeinde kann verschiedene Akteure zusammenbringen, um Aktivitäten im Bereich Alter zu koordinieren und Synergien zu nutzen.
- Kommunikation: Die Gemeinde kann ihre Bevölkerung über bestehende Angebote und laufende Projekte informieren.
⇒ Mit Checklisten von Gerontologie CH kann man sich ein Bild über die Altersfreundlichkeit einer Gemeinde oder den Stand der Alterspolitik in einer Gemeinde machen.
⇒ Die Fachstelle Alter und Familie des Kantons Aargau unterstützt seine Gemeinden aktiv bei der Umsetzung der kommunalen Alterspolitik. Viele der Ressourcen sind online und können auch im Kanton Zürich nützlich sein.
Öffentlicher Raum und Mobilität für alte Menschen
Wenn die Mobilität im Alter abnimmt, sind alte Menschen vor allem in ihrem Wohnquartier zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Damit alte Menschen möglichst bis ins hohe Alter selbstbestimmt mobil sein können, sind sie angewiesen auf Hindernisfreiheit im öffentlichen Raum und den hindernisfreien Zugang zu Gebäuden und Dienstleistungen. Eine altersgerechte Raumplanung beinhaltet auch die Schaffung von Räumen für Begegnungen, was der ganzen Bevölkerung dient.
⇒ Merkblatt über altersgerechte öffentliche Aussenräume der Fachstelle Alter und Gesundheit Winterthur
Neue Wohnformen für das Alter
Die Wohnung bzw. das Haus und die Umgebung sind wichtige Faktoren für ein gutes Älterwerden. Die meisten alten Menschen leben zu Hause, alleine oder zu zweit. Als Alternative zum Kleinhaushalt oder zum Alters- und Pflegeheim gibt es neue Wohnformen für das Alter.
Dabei ist zu beachten, dass Altersgerechtigkeit über Hindernisfreiheit hinausgeht und auch den Zugang zum Wohnobjekt und die Wohnumgebung beinhaltet.
⇒ Die Baudirektion Kanton Zürich sieht Wohnen im Alter als zentrales Thema der Raumentwicklung und hat 2021 verschiedene Expertisen zum altersdurchmischten Wohnen veröffentlicht.
Höpflinger (2020) unterscheidet vier neue Wohnformen für das Alter:
Das gemeinschaftliche Wohnen (z. B. Alters-WG oder Clusterwohnungen) ist noch selten und wird eher von den jüngeren Alten in Betracht bezogen. Allerdings braucht diese Wohnform hohe soziale Kompetenzen und ist vorwiegend für gesunde und aktive alte Menschen geeignet.
Das Generationenwohnen (z. B. Mehrgenerationenhaus, generationengemischte Wohnsiedlung) wird zunehmend beliebter; die meisten alten Menschen wollen altersdurchmischt leben, statt nur mit anderen alten Menschen.
Eine Alterswohnung umfasst typischerweise 2 bis 3 ½ Zimmer. Es gibt jedoch keine klaren Richtlinien für eine altersgerechte Wohnung, die ETH hat aber ein Zertifikatslabel entwickelt. Alterswohnungen werden entweder privat gebaut und ohne Serviceleistungen angeboten, oder privat, genossenschaftlich oder kommunal gebaut und mit Serviceleistungen angeboten (s. u.) oder an ein Alters- oder Pflegeheim angebunden und mit Service- und Pflegeleistungen angeboten (s. u.).
Betreutes Wohnen bzw. Wohnen mit Service in einer eigenen Wohnung mit zusätzlichen Leistungen (z. B. Notrufsystem, Mahlzeitendienst, Hauswirtschaft). Diese Leistungen können nach Bedarf und in unterschiedlicher Intensität beansprucht werden, üblicherweise wird von allen MieterInnen eine Pauschale für das Basisangebot erhoben. Meist ziehen Menschen erst in eine betreute Wohnform, wenn sie die Leistungsangebote brauchen. Diese Wohnform ist manchmal einem Alters- oder Pflegeheim angegliedert, das zusätzlich Pflegeleistungen anbietet.
Gemeinden können neue Wohnformen für das Alter gezielt fördern und gleichzeitig die ambulante Pflegeversorgung und das ambulante Hilfs- und Betreuungsangebot stärken. So können Eintritte in Alters- und Pflegeheime verzögert oder verhindert werden.
⇒ Mit dem Curaviva Wohn- und Pflegemodell 2030 hat der Verband eine Vision für das Wohnen und die Pflege im Alter konkretisiert, die heute als zukunftsweisend gilt.
Partizipation und soziale Teilhabe von alten Menschen
Es ist Aufgabe der Gemeinden, bei Planungsprozessen und Angebotsentwicklung jeweils auch die ältere Bevölkerung einzubeziehen. Mit geeigneten Partizipationsprozessen gelingt es, dass ältere Menschen von verschiedenen Neuerungen profitieren. Insbesondere bei der Erarbeitung von Instrumenten der Alterspolitik (Altersstrategie, Altersleitbild) ist der Einbezug von älteren und hochaltrigen Menschen wichtig.
Soziale Teilhabe bedeutet die Integration von älteren Menschen in soziale Netzwerke von Familien und Freunden sowie in die Gemeinschaft und in die Gesellschaft als Ganzes. Viele alte Menschen sind aktiv und engagiert, indem sie Kinder hüten, Vereine unterstützen und Freiwilligenarbeit leisten.
Aufgrund körperlicher oder kognitiver Einbussen und wegen kritischer Ereignisse wie Trennungen, Todesfällen oder Pensionierung können alte Menschen aber auch vereinsamen. Wenn gezielt Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe von alten Menschen geschaffen werden, können ihre sozialen Ressourcen sowie ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit gestärkt werden.
⇒ Beispiele Partizipation: Seniorenforum Stadt Luzern, Quartierbegehung Stadt Schaffhausen, Zukunftskafi in Aargauer Gemeinden.
⇒ Planungsleitfaden zur Förderung der sozialen Teilhabe im Alter in Gemeinden.
Gesundheitsförderung im Alter
Gesundheitsförderung und Prävention für alte Menschen lohnen sich, weil Gesundheit und Autonomie bis ins hohe Alter gestärkt werden können. Besonders wirksam sind Bewegungsförderung und Sturzprävention, die Förderung einer ausgewogenen Ernährung und die Stärkung der psychischen Gesundheit.
⇒ Gesundheitsförderung im Alter lohnt sich! Argumente und Handlungsfelder für Gemeinden und Städte zur Gesundheitsförderung Schweiz.
⇒ Gesundheitsförderung und Prävention Kanton Zürich hat eine Massnahmenübersicht erarbeitet und unterstützt Gemeinden bei der Umsetzung.
Unterstützungsformen im Alter
Die meisten Menschen sind mit zunehmendem Alter auf Unterstützung durch ihr soziales Umfeld, durch Freiwillige und/oder Fachpersonen angewiesen. Viele hochaltrige Menschen brauchen eine Kombination der drei Unterstützungsformen. Die Gemeinden haben einen grossen Gestaltungsspielraum und können Unterstützungsleistungen so organisieren, dass alte Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können (Kapitel 3.6.).
Hilfe im Alltag: Um den Alltag zu meistern brauchen manche hochaltrige Menschen Hilfe bei der Administration (Korrespondenz, Rechnungen, Steuern) oder im Haushalt (Reinigung, Einkaufen, Mahlzeiten). Diese Hilfe erbringen Angehörige bzw. das soziale Umfeld, Freiwillige oder hauswirtschaftliche Dienste bzw. professionelle Angebote und muss grundsätzlich selbst organisiert und finanziert werden. Ausnahme sind nichtpflegerische Spitex-Leistungen.
Betreuung: Menschen brauchen mit zunehmendem Alter aufgrund funktionaler Einschränkungen oder steigender Fragilität mehr Betreuungsleistungen. Die Aktivitäten werden gemeinsam mit den Betroffenen gemacht und deshalb ist die Betreuung relativ zeitintensiv und setzt eine gute persönliche Beziehung voraus. Dazu gehören z. B. Alltagsgestaltung, Haushaltsführung, Förderung der sozialen Kontakte, Beratung und Koordination. Diese Betreuung muss grundsätzlich selbst organisiert und finanziert werden. Einen grossen Teil der Betreuung leisten Angehörige, Freundeskreis, Nachbarschaft und eine wichtige Rolle spielen Freiwillige und verschiedene Fachpersonen. In einem Alters- oder Pflegeheim wird üblicherweise eine Betreuungstaxe erhoben.
Pflege: Die grosse Mehrheit der alten Menschen benötigt bis ins hohe Alter keine tägliche Pflege, also keine professionelle Hilfe beim Aufstehen, Ankleiden, Waschen etc.: Weniger als 10 % der unter 80-Jährigen und über 50 % der über 90- Jährigen sind pflegebedürftig. Für die Pflegeversorgung sind im Kanton Zürich die Gemeinden verantwortlich (Kapitel 3).
⇒ Die Paul Schiller Stiftung engagiert sich für gute Betreuung im Alter, zahlreiche Publikationen vertiefen das Thema.
⇒ Diskutiert werden Finanzierung von Betreuungsleistungen ausserhalb von Heimen für betagte Menschen mit ZL-Anspruch.
Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen
Im Vergleich zu früher werden heute alte Menschen seltener und weniger intensiv durch Angehörige unterstützt, weil die Familien kleiner geworden sind, in weiterer Entfernung leben oder weil die nächsten Angehörigen arbeitstätig oder selbst fragil sind. Trotzdem werden noch viele alte Menschen zu Hause von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Diese Angehörigen leisten viel kostenlose Arbeit und sind eine grosse Ressource in der Versorgung. Sie sind jedoch auf Entlastung und Erholung angewiesen, um langfristig eine Überforderung oder Erschöpfung zu verhindern. Tages- oder Nachtangebote, intermediäre Strukturen, sowie Ferienbetten sind äusserst wertvoll, weil sie über einen längeren Zeitraum eine Entlastung bringen.
Zusätzlich zu den professionellen Angeboten unterstützen viele kirchliche und gemeinnützige Organisationen sowie zahlreiche Freiwillige die alten Menschen und entlasten dadurch die Angehörigen. Allerdings ist die Finanzierung dieser punktuellen Entlastung häufig weder einfach noch ausreichend. So beträgt z. B. die Hilflosenentschädigung maximal rund 900 Franken monatlich.
Förderung der Freiwilligenarbeit und Nachbarschaftshilfe
Über eine Million Menschen sind in der Schweiz ehrenamtlich in Organisationen, Vereinen, Institutionen aktiv (Freiwilligenarbeit) und über zwei Millionen Menschen unterstützen ihr soziales Umfeld ausserhalb des eigenen Haushalts (z. B. Kinderbetreuung, Nachbarschaftshilfe). Insbesondere alte Menschen leisten viel: Rund die Hälfte der 65- bis 74-Jährigen und über ein Viertel der über 75-Jährigen engagieren sich freiwillig und ehrenamtlich.
Dieses Engagement stärkt den sozialen Zusammenhalt und ist äusserst wertvoll. Ein Teil kommt auch unterstützungsbedürftigen alten Menschen zugute. Viele Gemeinden fördern Freiwilligenarbeit und Nachbarschaftshilfe gezielt und subsidiär, z. B. durch konzeptuelle Grundlagen, fachliche Begleitung und Koordination, (Anschub-)Finanzierung von Projekten oder Bereitstellung von Infrastruktur und Räumlichkeiten. Freiwilligenarbeit hat ein hohes Potenzial und wenn Gemeinden darin investieren, lohnt es sich meist – einerseits wegen der geleisteten Arbeit und andererseits wegen des Nutzens für die Gemeinschaft.
⇒ Die regionalen Benevol Fachstellen können auch Gemeinden bei der Förderung von Freiwilligenarbeit unterstützen.