Im Kanton Zürich ist mit «Pflegeversorgung» die ambulante und stationäre Langzeitpflege gemeint. Gemäss Pflegegesetz sorgen die Zürcher Gemeinden für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer EinwohnerInnen und tragen die Restkosten. Daraus ergeben sich zahlreiche Aufgaben für die Gemeinden und steigende Kosten in der Pflegeversorgung. Kapitel 3 beschreibt diese Aufgaben und zeigt auf, welchen Handlungsspielraum die Gemeinden haben, um die Pflegeversorgung zu steuern und zu optimieren.