Langzeitpflege
Lexikon
Begriff | Definition |
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Langzeitpflege | Ambulante Langzeitpflege erfolgt bei den PatientInnen zu Hause, durch eine Spitex-Organisation oder einzelne Pflegefachperson; stationäre Langzeitpflege erfolgt in einem Alters- oder Pflegeheim. Es gelten unterschiedliche Tarife für die ambulante und stationäre Versorgung. Angebote wie z. B. Tages- oder Nachtkliniken (auch intermediär genannt) innerhalb von Alters- und Pflegeheimen gelten als stationäre Leistung und werden wie Leistungen von Pflegeheimen verrechnet (Art. 7a Abs. 4 KLV). |