Ergänzungsleistungen

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Lexikon

Begriff Definition
Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen (auch Zusatzleistungen genannt) garantieren, dass die minimalen Lebenskosten von RentnerInnen gedeckt sind. Sie bilden zusammen mit der AHV die 1. Säule der Altersvorsorge und sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Etwa 17 % der RentnerInnen beanspruchen EL, meist erst nach einem Heimeintritt. Etwa die Hälfte aller HeimbewohnerInnen ist auf EL angewiesen, um die Kosten für Hotellerie und Betreuung sowie Patientenbeteiligung zu decken. Die Zürcher Gemeinden tragen etwa ein Drittel der EL, der Rest wird vom Bund und vom Kanton getragen, häufig für Heimtaxen (Hotellerie und Betreuung).