Schwarze Liste
Lexikon
Begriff | Definition |
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Schwarze Liste | Wer seine Krankenkassenprämien nicht bezahlt, kommt in einzelnen Kantonen (AG, LU, TI, TG, ZG) auf eine schwarze Liste und wird nur noch im Notfall behandelt (sogenannte Leistungssperre). Es sind hauptsächlich Menschen mit tiefen Einkommen betroffen, was auf eine Zahlungsunfähigkeit statt Zahlungsunwilligkeit hindeutet. Der Kanton Zürich verzichtet auf eine solche Liste, da der Aufwand gross und der Nutzen gering ist. |