Prämienverbilligungen (PV)

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Lexikon

Begriff Definition
Prämienverbilligungen (PV)

Im Kanton Zürich erhalten über 430 000 Personen einen finanziellen Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Das sind 28 % der Versicherten, sie erhalten IPV im Wert von 875 Millionen Franken und durchschnittlich rund 2000 Franken pro Person.

Die Prämienverbilligung wird durch den Bund und die Kantone finanziert. Die Bundesbeiträge sind gesetzlich auf 7,5 % der Bruttokosten festgesetzt, die Kantonsbeiträge hingegen sind unterschiedlich. Das BAG überwacht die Wirksamkeit der Prämienverbilligungen in den Kantonen.

Wer wie viel IPV erhält, ist kantonal geregelt, massgebend sind Einkommen, Vermögen, Zivilstand und Anzahl Kinder. Die Sozialversicherungsanstalt ermittelt anhand von Steuerdaten den Anspruch und versendet diesen Person ein Antragsformular. Die IPV wird den Krankenkassen direkt überwiesen.