Ambulant vor stationär Pflegeversorgung
Lexikon
Begriff | Definition |
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Ambulant vor stationär Pflegeversorgung | Gemäss Verordnung über die Pflegeversorgung (§ 1) müssen die Gemeinden das minimale Pflegeversorgungsangebot für ihre Bevölkerung sicherstellen und dabei die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der LeistungsbezügerInnen bewahren oder stärken und stationäre Aufenthalte möglichst vermeiden, verzögern oder verkürzen. Die Gemeinden bauen deshalb den ambulanten Bereich aus, damit Pflegeplätze möglichst von mittel bis schwer pflegebedürftigen Menschen belegt werden. Die Gesundheitsdirektion hat Grundlagen erarbeitet (Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Kap. 2, Bericht Bedarfsentwicklung und Steuerung stationäre Pflegeplätze). |