Ambulant vor stationär Pflegeversorgung

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Lexikon

Begriff Definition
Ambulant vor stationär Pflegeversorgung

Gemäss Verordnung über die Pflegeversorgung (§ 1) müssen die Gemeinden das minimale Pflegeversorgungsangebot für ihre Bevölkerung sicherstellen und dabei die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der LeistungsbezügerInnen bewahren oder stärken und stationäre Aufenthalte möglichst vermeiden, verzögern oder verkürzen. Die Gemeinden bauen deshalb den ambulanten Bereich aus, damit Pflegeplätze möglichst von mittel bis schwer pflegebedürftigen Menschen belegt werden. Die Gesundheitsdirektion hat Grundlagen erarbeitet (Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Kap. 2, Bericht Bedarfsentwicklung und Steuerung stationäre Pflegeplätze).
Meist erfolgt ein vorübergehender Heimeintritt nach einem Spitalaufenthalt. Der definitive Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim muss wohl überlegt werden und ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren, inkl. Präferenzen und Bedürfnissen der Betroffenen. Bezüglich Pflegeleistungen sind relevante Faktoren unter anderem ständige Präsenz oder notfallmässige Einsätze von Fachpersonal, Einsatz komplexer oder teurer medizinisch-technischer Hilfsmittel, sehr hoher Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf.