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Lexikon

Begriff Definition
Betreuungsleistungen

Nichtpflegerische Leistungen erhalten die Selbstständigkeit und Lebensqualität von alten und/oder chronisch kranken Menschen. Man kann unterscheiden zwischen Hilfe im Alltag (z. B. Haushalt, Administration) und Betreuung.

Diese Unterstützungsleistungen müssen im ambulanten Bereich von den Betroffenen selbst organisiert und grundsätzlich selbst finanziert werden (soweit nicht die Gemeinden nach § 13 des Pflegegesetzes dafür aufkommen), bzw. durch ihre Bezugspersonen oder Freiwillige geleistet werden. Spitex-Organisationen bieten subsidiär nichtpflegerische Leistungen an. In Alters- und Pflegeheimen werden Hilfe- und Betreuungsleistungen immer erbracht (z. B. Haushalt, Begleitung, Aktivierung) und den Bewohnenden separat verrechnet. Eine Querfinanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen ist nicht zulässig.