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Begriff | Definition |
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MiGeL-Kosten | Produkte aus der MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) werden in der Pflege benötigt und sind z. B. Inkontinenzmaterial, Verbandsmaterial, Sauerstoffgeräte. Bis 2018 wurden die MiGeL-Kosten der Leistungserbringer von der OKP vergütet, seither wurden sie von der öffentlichen Hand als Restfinanzierer vergütet. Auf Seite der Krankenversicherer fordert Tarifsuisse für die Jahre 2015 bis 2017 von den Leistungserbringern und damit auch von den Restfinanzierern die MiGeL-Kosten zurück. Unterdessen wurde im Wesentlichen die ursprüngliche Regelung erneut festgesetzt und seit Herbst 2021 übernimmt grundsätzlich wieder die OKP die MiGeL-Kosten. |