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Begriff | Definition |
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Rettungsdienste | Die Rettungsdienste 144 kommen bei akuter Lebensgefahr zum Einsatz, sie definieren ihr Einsatzgebiet in Absprache mit den Gemeinden und sind verpflichtet, genügend Kapazitäten vorzuhalten und die festgelegten Hilfsfristen einzuhalten. Die Gesundheitsdirektion erteilt den Rettungsdiensten die Bewilligung und überprüft die Einhaltung der Vorgaben (§ 19 Abs. 3). Zusätzlich können Gemeinden ein First-Responder-System aufbauen (z. B. Schulung von Feuerwehr, Polizei). Insbesondere wo es eine relativ schlechte Abdeckung durch die Rettungsdienste gibt, ist das First-Responder-System eine wesentliche und lebensrettende Verbesserung. |