Glossar

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Lexikon

Begriff Definition
Nichtpflegerische Spitexleistungen

Wenn Leistungen z. B. für Hauswirtschaft und Betreuung durch beauftragte Spitex-Organisationen beansprucht werden, übernimmt die Gemeinde mindestens die Hälfte der Kosten. Je nach wirtschaftlicher Lage der LeistungsbezügerInnen können die Gemeinden diese Kosten teilweise oder ganz übernehmen.

Nichtübertragbare Krankheiten

Rund ein Viertel der Bevölkerung leidet über mehrere Jahre an nichtübertragbaren Krankheiten und sterben schliesslich daran. Diese Krankheiten verursachen 80 % der direkten Gesundheitskosten und könnten angesichts der demografischen Entwicklung weiter steigen. Deshalb setzt das BAG eine breite NCD-Strategie (NCD = non-communicable disease) um.
Nichtübertragbare Krankheiten wie z. B. Diabetes, Herz-Kreislaufkrankheiten, chronische Atemwegserkrankungen und teilweise auch Krebs werden durch individuelles Verhalten beeinflusst. Sie gelten deshalb zu einem grossen Teil als vermeidbar oder beeinflussbar. Entsprechend wichtig ist die Krankheitsprävention. Heute werden weniger als 3 % der Gesundheitskosten dafür ausgegeben.

Normdefizit, Restkosten, Normkosten

Gemäss § 16 Abs. 2 Pflegegesetz entspricht das Normdefizit dem anrechenbaren Aufwand bei wirtschaftlicher Leistungserbringung, abzüglich der Beiträge der Sozialversicherer sowie der Leistungsbezügerinnen und -bezüger im Bereich der Pflegeleistungen gemäss § 9 Abs. 1 und 2 Pflegegesetz. Als wirtschaftliche Leistungserbringung gilt der Aufwand des teuersten jener Pflegeheime, die zusammen 50 % aller Pflegeleistungen am kostengünstigsten erbringen.