Akut- und Übergangspflege (AÜP)

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Begriff Definition
Akut- und Übergangspflege (AÜP)

Die AÜP wurde 2011 auf Bundesebene (Art. 25a Abs. 2 KVG) mit der neuen Pflegefinanzierung eingeführt, um Spitalaufenthalte zu verkürzen. Sie erfolgt durch eine spitalärztliche Anordnung und im Anschluss an einen Spitalaufenthalt und dauert maximal 14 Tage. Die AÜP kann stationär im Pflegeheim oder ambulant durch eine Spitex-Organisation stattfinden. Die Kosten für solche Leistungen tragen die Gemeinden und die Krankenpflegeversicherung ohne Patientenbeteiligung. Falls die PatientInnen stationär versorgt werden, bezahlen sie die Hotellerie- und Betreuungstaxen. Nach über zehn Jahren fordern viele Leistungserbringer eine Neuregelung der AÜP.