Normdefizit, Restkosten, Normkosten
Lexikon
Begriff | Definition |
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Normdefizit, Restkosten, Normkosten | Gemäss § 16 Abs. 2 Pflegegesetz entspricht das Normdefizit dem anrechenbaren Aufwand bei wirtschaftlicher Leistungserbringung, abzüglich der Beiträge der Sozialversicherer sowie der Leistungsbezügerinnen und -bezüger im Bereich der Pflegeleistungen gemäss § 9 Abs. 1 und 2 Pflegegesetz. Als wirtschaftliche Leistungserbringung gilt der Aufwand des teuersten jener Pflegeheime, die zusammen 50 % aller Pflegeleistungen am kostengünstigsten erbringen. |