Ambulant vor stationär Gesundheitsversorgung

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Lexikon

Begriff Definition
Ambulant vor stationär Gesundheitsversorgung

In der Spitalversorgung bedeutet ambulant vor stationär, dass eine zunehmende Anzahl von Eingriffen und Behandlungen dank medizinischem Fortschritt (z. B. minimalinvasive Operation, neue Anästhesieverfahren) bei gleichwertiger Qualität ohne Übernachtung im Spital durchgeführt werden kann. Das Einsparpotenzial ist bei gleichbleibender Qualität sehr gross. Die Gesundheitsdirektion hat deshalb eine Liste von Behandlungen und Eingriffen eingeführt, die ambulant im Spital und ohne Spitalübernachtung angeboten werden sollen (z. B. Mandelentfernungen, Herzschrittmacher, Leistenbruch, Krampfadern, Hand-/Knie-/Fusschirurgie). Die meisten PatientInnen schätzen die ambulante Behandlung im Spital, für alte Menschen kommen sie aber wegen der Ausnahmeindikation häufig nicht in Frage. Mögliche Ausnahmen für ambulante Eingriffe sind Mehrfacherkrankungen, hoch eingeschätzte Eingriffsintensität oder erschwerende soziale Umstände.