Aerztefon

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Lexikon

Begriff Definition
Aerztefon

Die Gesundheitsdirektion beauftragt für den ganzen Kanton eine Triagestelle zur Vermittlung von nicht lebensbedrohten Notfallanrufenden (§ 17). Diese Aufgabe hat sie dem Aerztefon (Betrieb der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich) übertragen und die Betriebskosten tragen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte und gemäss Einwohnerzahlen (pro Kopf 4 Franken, d. h. je 2 Franken). Die Vergabe des Leistungsauftrags und die Kosten für die Dienstleistung wurden von einigen Zürcher Gemeinden kritisiert und haben im Kantonsrat einige Vorstösse ausgelöst. Es gibt einzelne Gemeinden, die sich nicht dem Aerztefon angeschlossen haben.