Glossar

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Lexikon

Begriff Definition
Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung (bzw. koordinierte, vernetzte Versorgung) zeichnet sich aus durch das geplante, strukturierte und verbindliche Zusammenspiel verschiedener Akteure und beinhaltet Massnahmen, die Schnittstellen effizienter organisieren oder Behandlungsschritte besser aufeinander abstimmen.

Intermediäre Strukturen

Unter intermediären bzw. hybriden Strukturen werden Tages- oder Nachtangebote (d. h. teilstationär) und betreute Wohnformen verstanden, die vor der stationären Versorgung kommen. Ein Obsan Bericht zeigt einen aktuellen Überblick zu den intermediären Versorgungsstrukturen.

Kantonale Aktionsprogramme

Die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich am Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich wird von der GD beauftragt. Die Abteilung bearbeitet Themen wie psychische Gesundheit, Suizidprävention, Suchtprävention, Ernährung und Bewegung. Es werden Projekte, Kurse, Veranstaltungen und Kampagnen umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist dabei äusserst bedeutsam. Im Fokus stehen verschiedene Zielgruppen, insbesondere Kinder und alte Menschen. Mit dem Schwerpunkt betriebliches Gesundheitsmanagement werden auch Arbeitgeber und Mitarbeitende einbezogen und Arbeit wird als wichtiger Gesundheitsfaktor positioniert.

Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung

Das Schweizer System ist stark auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtet und jährlich werden nur 2,2 % der Gesundheitsausgaben in Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung investiert. Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung haben den grössten Nutzen für die Betroffenen und das System (Achtung: Den Begriff Gesundheitsprävention gibt es nicht).

Langzeitpflege

Ambulante Langzeitpflege erfolgt bei den PatientInnen zu Hause, durch eine Spitex-Organisation oder einzelne Pflegefachperson; stationäre Langzeitpflege erfolgt in einem Alters- oder Pflegeheim. Es gelten unterschiedliche Tarife für die ambulante und stationäre Versorgung. Angebote wie z. B. Tages- oder Nachtkliniken (auch intermediär genannt) innerhalb von Alters- und Pflegeheimen gelten als stationäre Leistung und werden wie Leistungen von Pflegeheimen verrechnet (Art. 7a Abs. 4 KLV).

MiGeL-Kosten

Produkte aus der MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) werden in der Pflege benötigt und sind z. B. Inkontinenzmaterial, Verbandsmaterial, Sauerstoffgeräte. Bis 2018 wurden die MiGeL-Kosten der Leistungserbringer von der OKP vergütet, seither wurden sie von der öffentlichen Hand als Restfinanzierer vergütet. Auf Seite der Krankenversicherer fordert Tarifsuisse für die Jahre 2015 bis 2017 von den Leistungserbringern und damit auch von den Restfinanzierern die MiGeL-Kosten zurück. Unterdessen wurde im Wesentlichen die ursprüngliche Regelung erneut festgesetzt und seit Herbst 2021 übernimmt grundsätzlich wieder die OKP die MiGeL-Kosten.

Nichtpflegerische Spitexleistungen

Wenn Leistungen z. B. für Hauswirtschaft und Betreuung durch beauftragte Spitex-Organisationen beansprucht werden, übernimmt die Gemeinde mindestens die Hälfte der Kosten. Je nach wirtschaftlicher Lage der LeistungsbezügerInnen können die Gemeinden diese Kosten teilweise oder ganz übernehmen.

Nichtübertragbare Krankheiten

Rund ein Viertel der Bevölkerung leidet über mehrere Jahre an nichtübertragbaren Krankheiten und sterben schliesslich daran. Diese Krankheiten verursachen 80 % der direkten Gesundheitskosten und könnten angesichts der demografischen Entwicklung weiter steigen. Deshalb setzt das BAG eine breite NCD-Strategie (NCD = non-communicable disease) um.
Nichtübertragbare Krankheiten wie z. B. Diabetes, Herz-Kreislaufkrankheiten, chronische Atemwegserkrankungen und teilweise auch Krebs werden durch individuelles Verhalten beeinflusst. Sie gelten deshalb zu einem grossen Teil als vermeidbar oder beeinflussbar. Entsprechend wichtig ist die Krankheitsprävention. Heute werden weniger als 3 % der Gesundheitskosten dafür ausgegeben.

Normdefizit, Restkosten, Normkosten

Gemäss § 16 Abs. 2 Pflegegesetz entspricht das Normdefizit dem anrechenbaren Aufwand bei wirtschaftlicher Leistungserbringung, abzüglich der Beiträge der Sozialversicherer sowie der Leistungsbezügerinnen und -bezüger im Bereich der Pflegeleistungen gemäss § 9 Abs. 1 und 2 Pflegegesetz. Als wirtschaftliche Leistungserbringung gilt der Aufwand des teuersten jener Pflegeheime, die zusammen 50 % aller Pflegeleistungen am kostengünstigsten erbringen.

Paramedizin

Alle Tätigkeiten oder Berufsgruppen im Gesundheitswesen, die unabhängig von bzw. koordiniert mit ÄrztInnen eine therapeutische oder diagnostische Leistung erbringen. Dazu gehören z. B. ApothekerInnen, Rettungsdienste, medizinische Labors, Hebammen, PsychotherapeutInnen, Physio- und ErgotherapeutInnen, ErnährungsberaterInnen.

Pflegeheim

Häufig kombiniert als Alters- und Pflegeheim (APH), manchmal unterschiedliche Wohnformen: Im Altersheim steht eher die soziale Integration im Vordergrund («betreutes Wohnen» oder «Altersresidenz»), im Pflegeheim steht die Pflege im Vordergrund. In allen APH wird sowohl Pflege als auch Betreuung angeboten.

Prämienverbilligungen (PV)

Im Kanton Zürich erhalten über 430 000 Personen einen finanziellen Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Das sind 28 % der Versicherten, sie erhalten IPV im Wert von 875 Millionen Franken und durchschnittlich rund 2000 Franken pro Person.

Die Prämienverbilligung wird durch den Bund und die Kantone finanziert. Die Bundesbeiträge sind gesetzlich auf 7,5 % der Bruttokosten festgesetzt, die Kantonsbeiträge hingegen sind unterschiedlich. Das BAG überwacht die Wirksamkeit der Prämienverbilligungen in den Kantonen.

Wer wie viel IPV erhält, ist kantonal geregelt, massgebend sind Einkommen, Vermögen, Zivilstand und Anzahl Kinder. Die Sozialversicherungsanstalt ermittelt anhand von Steuerdaten den Anspruch und versendet diesen Person ein Antragsformular. Die IPV wird den Krankenkassen direkt überwiesen.

Primär-, Sekundär-, Tertiärversorgung

Die medizinische Gesundheitsversorgung kann auch unterteilt werden in die Primärversorgung (Erstberatung durch HausärztInnen), die Sekundärversorgung (durch niedergelassene FachärztInnen, i. d. R. nach Überweisung durch HausärztIn) und die Tertiärversorgung (stationäre Versorgung in einem Spital).

Public Health

Public Health (öffentliche Gesundheit) umfasst Angebote und Aktivitäten, die die Gesundheit der gesamten Bevölkerung oder einzelner Gruppen sicherstellen oder verbessern. Diese Investitionen in die Gesundheit können Krankheiten vorbeugen oder lindern und so Kosten sparen. Üblicherweise wird fokussiert auf Gesundheitsförderung sowie Verhältnis- und Verhaltensprävention:

  • bei nichtübertragbaren Krankheiten wie Herz-Kreislaufkrankheiten, Lungenerkrankungen, Unfälle bzw. Verletzungen, psychische Erkrankungen, Diabetes, Krebserkrankungen (z. B. Ernährung und Bewegung, Früherkennung, Vermeidung Folgeschäden und Chronifizierung);
  • bei ansteckenden Krankheiten wie Masern, Mumps, Polio, FSME, Tuberkulose, sexuell übertragbare Krankheiten, Grippe, Corona mit dem Ziel, die Infektionen zu vermeiden und zu reduzieren (z. B. Testen, Überwachen, Impfen, Isolation und weitere Schutzmassnahmen).
Rettungsdienste

Die Rettungsdienste 144 kommen bei akuter Lebensgefahr zum Einsatz, sie definieren ihr Einsatzgebiet in Absprache mit den Gemeinden und sind verpflichtet, genügend Kapazitäten vorzuhalten und die festgelegten Hilfsfristen einzuhalten. Die Gesundheitsdirektion erteilt den Rettungsdiensten die Bewilligung und überprüft die Einhaltung der Vorgaben (§ 19 Abs. 3). Zusätzlich können Gemeinden ein First-Responder-System aufbauen (z. B. Schulung von Feuerwehr, Polizei). Insbesondere wo es eine relativ schlechte Abdeckung durch die Rettungsdienste gibt, ist das First-Responder-System eine wesentliche und lebensrettende Verbesserung.